Entschädigung fordern: … wenn Urlaub zum Albtraum wird
Der harte Preiswettkampf der Reiseveranstalter fördert Qualitätsmängel. Noch gibt es viel zu wenige Reklamationen, obwohl mitunter sehr gravierende Mängel während des lang ersehnten Urlaubs auftreten. Der schönste (und teuerste) Karibikurlaub kann zum Albtraum werden, der Mut, Beschwerde einzubringen, fehlt bei vielen. Von den wenigen Reklamationen beziehen sich die meisten auf die so genannte Prospektwahrheit, diese setzt Leistungserfüllung laut Angebotsbeschreibung voraus, ansonsten ist Preisminderung vom Reiseveranstalter an den Kunden zu gewähren. Wichtig dabei ist, die Mängel mittels Fotos, Videos oder Zeugen zu dokumentieren. Vergessen Sie nicht Name und Adresse Ihrer Zeugen zu notieren. Schreiben Sie den Beschwerdebrief an den Reiseveranstalter möglichst rasch nach Ihrer Rückkehr. Bei Abschlägen müssen Sie keineswegs Gutscheine akzeptieren, Sie haben ein Recht auf eine Abschlagszahlung in bar. Viele der Beschwerden werden außergerichtlich geregelt, manchmal bleibt nichts anderes übrig, als vor Gericht zu ziehen und den Anspruch bewerten zu lassen bzw. durchzusetzen. In nebenstehendem Auszug aus der Frankfurter bzw. Wiener Liste für Kostenerstattung bei Reisemängeln können Sie die Abschlagszahlungen aus Gerichtsprozessen sehen. Diese sind jeweils Höchstzahlen in schweren Fällen, jeder Einzelfall wird gegebenenfalls einer gerichtlichen Beurteilung unterzogen.
Hotel ist eine Baustelle bis 60 %
Kiesstrand statt Sandstrand bis 10 %
Mangelhaftes oder eintöniges Essen bis 25 %
Starke Belästigung durch Fluglärm bis 40 %
Strand mit gravierenden Mängeln gegenüber Angaben bis 65 %
Ungeziefer im Hotelzimmer bis 15 %
Unterbringung in anderem Hotel gleicher Kategorie bis 10 %
Unterbringung in einem Hotel statt Bungalow bis 20 %
Unterbringung in einer niedrigeren Hotelkategorie bis 20 %
Zeitweiser Ausfall zugesagter Aircondition bis 15 %
Zugesagte A-la-Carte- Restaurants fehlen bis 10 %